Feuerwerk am 1. August ist Schweizer Tradition und Brauchtum. Das darf man nicht verbieten.
Die Tradition bleibt – sie wird sogar geschützt.
Die Feuerwerksinitiative verbietet den 1. August nicht. Professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung – etwa grosse Bundesfeiern – bleiben mit Bewilligung ausdrücklich möglich. Was wegfällt, ist die private Dauerknallerei über Wochen, die mit dem eigentlichen Brauchtum wenig zu tun hat.
Höhenfeuer, Lampionumzüge, das Glockenläuten an Silvester und gemeinsame Feste sind der Kern des Brauchtums – sie sind von der Initiative nicht betroffen. Und Traditionen sind nicht in Stein gemeisselt: Sie verändern sich mit der Gesellschaft und mit dem, was wir heute über die Belastung von Mensch, Tier und Natur wissen.