Abstimmung vom 29. November 2026

Nein zur Feuerwerksinitiative? Die Argumente der Gegner im Faktencheck.

Wer über die Feuerwerksinitiative abstimmt, soll beide Seiten kennen. Hier finden Sie die wichtigsten Argumente gegen die Initiative – fair wiedergegeben und sachlich geprüft.

Transparenz: Hinter dieser Seite stehe ich, Corinne Meister, Mitglied des Initiativkomitees der Feuerwerksinitiative. Ich betreibe sie ehrenamtlich – unabhängig von der offiziellen Abstimmungskampagne – mit Unterstützung meines Vereins Tierschutz Helfer. Ich gebe die Argumente der Gegnerinnen und Gegner nach bestem Wissen fair wieder und lege meine Haltung – ein JA – offen daneben. Urteilen Sie selbst.

In eigener Sache

Ein SRF-Beitrag greift auf, dass diese Seite der Nein-Kampagne farblich ähnle. Zur Einordnung – jederzeit beim offiziellen Schweizer Domain-Register nachprüfbar:

Unsere Seite war Monate früher da – die Nein-Domain existierte im Juli 2026 schlicht noch nicht. Ein Nachahmen des Designs ist damit zeitlich ausgeschlossen. Gold auf dunklem Grund ist beim Thema Feuerwerk ohnehin naheliegend: goldene Funken am Nachthimmel. Und wer hinter dieser Seite steht und wofür, steht offen zuoberst.

Registrierungsdaten jederzeit prüfbar beim offiziellen Register nic.ch.

«Ich will mir mein Feuerwerk nicht verbieten lassen.» – «Mir gefällt das Feuerwerk am 1. August.» – «Das ist doch Tradition.» Solche Stimmen gehören zur Debatte, und ich nehme sie ernst. Denn wer Pro und Contra zur Feuerwerksinitiative abwägt, verdient ehrliche Antworten statt Schlagworte.

Darum habe ich die häufigsten Nein-Argumente gesammelt – auch jene des Nein-Komitees, das von Unternehmen der Feuerwerksbranche getragen wird – und Punkt für Punkt geprüft. Was ist dran – und was nicht?

Offiziell heisst die Vorlage eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» – ich verwende hier den geläufigen Namen Feuerwerksinitiative.

Die häufigsten Argumente gegen die Feuerwerksinitiative

Zehn Einwände, die im Abstimmungskampf – unter anderem vom Nein-Komitee der Feuerwerksbranche – vorgebracht werden. Und was die Fakten dazu sagen.

Das sagen die Gegner
Feuerwerk am 1. August ist Schweizer Tradition und Brauchtum. Das darf man nicht verbieten.
Der Faktencheck

Die Tradition bleibt – sie wird sogar geschützt.

Die Feuerwerksinitiative verbietet den 1. August nicht. Professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung – etwa grosse Bundesfeiern – bleiben mit Bewilligung ausdrücklich möglich. Was wegfällt, ist die private Dauerknallerei über Wochen, die mit dem eigentlichen Brauchtum wenig zu tun hat.

Höhenfeuer, Lampionumzüge, das Glockenläuten an Silvester und gemeinsame Feste sind der Kern des Brauchtums – sie sind von der Initiative nicht betroffen. Und Traditionen sind nicht in Stein gemeisselt: Sie verändern sich mit der Gesellschaft und mit dem, was wir heute über die Belastung von Mensch, Tier und Natur wissen.

Bewilligte Grossfeuerwerke und leises Feuerwerk bleiben erlaubt – die Initiative zielt nur auf laute Feuerwerkskörper in Privathand.
Das sagen die Gegner
Die Ausnahmen sind Augenwischerei: Nur noch etwa fünf Grossfeuerwerke wären erlaubt – und ein Höhenfeuerwerk ohne Lärm gibt es technisch gar nicht.
Der Faktencheck

Die Zahl «fünf» steht nirgends – sie stammt vom Nein-Komitee selbst.

Der Initiativtext nennt keine Anzahl erlaubter Feuerwerke. Er verlangt, dass professionelle Feuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung mit Bewilligung möglich bleiben. Wie viele Anlässe das sind, regeln Gesetzgeber und Kantone bei der Umsetzung – die Zahl «fünf» ist eine Interpretation des Nein-Komitees, keine Vorgabe der Initiative.

Und das technische Argument läuft ins Leere: Die Initiative verlangt an bewilligten Anlässen kein lautloses Feuerwerk. Klassische Höhenfeuerwerke bleiben dort möglich – geplant, angekündigt und professionell gezündet. Genau diese Planbarkeit macht den Unterschied für Tiere, Tierhaltende und Anwohnende.

Im Initiativtext steht keine Obergrenze für bewilligte Feuerwerke – lesen Sie selbst nach, bevor Sie einer Zahl glauben.
Das sagen die Gegner
Das ist Bevormundung. Der Staat soll mir nicht vorschreiben, wie ich feiern darf.
Der Faktencheck

Freiheit gilt für alle – auch für die, die nicht mitfeiern.

Die persönliche Freiheit endet dort, wo andere erheblich belastet werden. Feuerwerkslärm macht vor keinem Gartenzaun halt: Haustiere geraten in Todesangst, Wildtiere fliehen in Panik, lärmempfindliche Menschen, Kleinkinder, Betagte und traumatisierte Personen haben keine Ausweichmöglichkeit.

Die Initiative verbietet das Feiern nicht – sie ordnet es. Wer ein Feuerwerk erleben will, kann das weiterhin: an bewilligten Anlässen, professionell und planbar, sodass sich Tierhaltende und Anwohnende darauf einstellen können.

52 % der Hunde zeigen Angst vor Feuerwerk – über 15 % brauchen Tage oder länger, um sich zu erholen (Studie Riemer 2019, Vetsuisse-Fakultät Bern).
Das sagen die Gegner
Schon wieder ein Verbot! Es braucht kein weiteres Verbot – die Schweiz reguliert sich zu Tode.
Der Faktencheck

«Kein weiteres Verbot» ist ein Slogan – kein Argument zur Sache.

Der Satz klingt griffig, sagt aber nichts darüber aus, ob diese konkrete Regel sinnvoll ist. Mit derselben Logik müsste man jede Regel ablehnen – auch Nachtruhe, Tempolimiten oder das Rauchverbot in Restaurants. Viele heute selbstverständliche Regeln wurden einst als «Verbotskultur» bekämpft, etwa die Gurtenpflicht – und werden heute von einer grossen Mehrheit geschätzt.

Dazu kommt: Über die Feuerwerksinitiative entscheidet nicht «der Staat von oben», sondern das Stimmvolk selbst. Ein Volks-Ja ist die demokratischste Art, eine Regel zu setzen – das Gegenteil von verordneter Verbotskultur. Und die Regel ist massvoll: Bewilligte Feuerwerke und leises Feuerwerk bleiben erlaubt.

Die Frage ist nicht «Verbot ja oder nein?», sondern: Rechtfertigt der Schaden für Tiere, Menschen und Umwelt eine Regel? Genau darüber stimmen wir ab.
Das sagen die Gegner
Es sind doch nur ein paar Tage im Jahr. Dafür braucht es keine Verfassungsänderung.
Der Faktencheck

Aus «ein paar Tagen» sind Wochen geworden.

Privates Feuerwerk wird längst nicht mehr nur am 1. August und an Silvester gezündet, sondern beginnt oft Wochen vorher und endet Wochen danach. Für Tiere ist jede einzelne, unangekündigte Detonation ein Schockereignis – sie können nicht wissen, dass «bald wieder Ruhe ist».

Und selbst wenige Nächte reichen für erhebliche Schäden: Nach dem 1. August werden 15 % mehr Hunde und Katzen als vermisst gemeldet (Schweizerische Tiermeldezentrale). Dazu kommen verletzte Menschen, Brände und rund 1'300 Tonnen Feuerwerksabfall pro Jahr (Botschaft des Bundesrates).

Schon ein 8-minütiges Feuerwerk vertreibt 95 % der Wasservögel für mehrere Tage aus ihren Schutzgebieten (Schweizerische Vogelwarte Sempach).
Das sagen die Gegner
Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Gewerbe.
Der Faktencheck

Die Branche verändert sich – sie verschwindet nicht.

Ein wesentlicher Teil des Geschäfts bleibt erlaubt: professionelle Grossfeuerwerke, leise Feuerwerksprodukte und der gesamte Eventbereich. Entscheidend ist: Was in der Schweiz überhaupt noch hergestellt wird, sind praktisch nur leise Vulkane – und die bleiben ausdrücklich erlaubt. Das laute Feuerwerk wie Raketen und Böller, das die Initiative einschränkt, wird fast vollständig importiert.

Gleichzeitig boomen Licht- und Drohnenshows – ein Wachstumsmarkt, in dem Schweizer Anbieter neue Wertschöpfung aufbauen können. Dem gegenüber stehen heute reale Kosten des privaten Feuerwerks: Einsätze von Feuerwehr und Sanität, Brandschäden, Reinigungsaufwand der Gemeinden – und rund 230 Feuerwerksunfälle mit Verletzten pro Jahr (Suva).

Hinzu kommt: Die Branche muss sich ohnehin anpassen. Immer häufigere Trockenperioden führen schon heute dazu, dass Kantone und Gemeinden Feuerwerk aus Brandschutzgründen zeitweise ganz verbieten.

Die Feuerwerkfabrik Bugano in Neudorf produziert rund 800'000 leise Vulkane pro Jahr – die lauten Raketen importiert sie aus Deutschland und China (Luzerner Zeitung).
Das sagen die Gegner
Ein Verbot lässt sich gar nicht durchsetzen. Dann kaufen die Leute das Feuerwerk im Ausland – und wie die Niederlande zeigen, blüht der Schwarzmarkt.
Der Faktencheck

Kein Gesetz wirkt zu 100 % – aber jedes wirkt.

Mit demselben Argument müsste man auf Tempolimiten oder Littering-Bussen verzichten. Entscheidend ist: Fällt der legale Verkauf im Inland weg, sinkt die Menge des gezündeten Feuerwerks massiv – das zeigen Erfahrungen aus Gemeinden mit Feuerwerksverbot und aus dem Ausland.

Der Vergleich mit den Niederlanden hinkt zudem: Dort sind Knallkörper in den direkten Nachbarländern frei erhältlich und die Grenzen offen. Die Schweiz kennt Zollkontrollen, und die Einfuhr von Feuerwerk ist bereits heute bewilligungspflichtig. Vor allem aber: Bei einem Ja gilt das Abbrennverbot unabhängig vom Kaufort – wer im Ausland einkauft, darf hier trotzdem nicht zünden. Die flächendeckende Knallerei über Wochen hätte ein Ende.

Zahlreiche Schweizer Gemeinden kennen bereits heute Einschränkungen oder Verbote – und machen gute Erfahrungen damit. Zur Übersicht der Gemeinden.
Das sagen die Gegner
Die Initiative geht zu weit. Ein einfaches Gesetz oder Eigenverantwortung würde genügen.
Der Faktencheck

Auf Freiwilligkeit warten wir seit Jahrzehnten.

Appelle an die Rücksichtnahme gibt es jedes Jahr – geändert hat sich wenig. Petitionen, Vorstösse und kommunale Einzellösungen haben das Problem nicht gelöst, sondern einen Flickenteppich geschaffen: Was in der einen Gemeinde verboten ist, ist hundert Meter weiter erlaubt.

Die Feuerwerksinitiative schafft eine klare, schweizweit einheitliche Regel – mit vernünftigen Ausnahmen für professionelle Anlässe und leises Feuerwerk. Das ist kein Extrem, sondern ein Kompromiss. Und es ist weniger Bürokratie, nicht mehr: Eine verständliche nationale Regel ersetzt den Wildwuchs aus Hunderten unterschiedlicher Gemeinde- und Kantonsvorschriften, mit denen sich heute niemand mehr auskennt.

Die Initiative wurde mit über 137'000 gültigen Unterschriften eingereicht – deutlich mehr als nötig. Das Anliegen ist breit abgestützt.
Das sagen die Gegner
Ausnahmen gibt es nur für grosse Anlässe. Das Dorffest, das Vereinsjubiläum und die Familienfeier gehen leer aus.
Der Faktencheck

Das Fest bleibt – es ist mehr als ein Knall.

Die Initiative verbietet kein einziges Fest. Das Dorffest, das Vereinsjubiläum und die Familienfeier finden weiterhin statt – mit allem, was sie ausmacht: Begegnung, Musik, Höhenfeuer, Lampions, Lichterketten und leisem Feuerwerk wie Vulkanen. Was endet, ist einzig die laute Knallerei in Privathand.

Und für Anlässe von überregionaler Bedeutung können die Kantone bei der Umsetzung weiterhin Ausnahmen für professionelle Feuerwerke bewilligen. Wo genau die Grenze liegt, legt nicht die Initiative fest, sondern die Umsetzung durch Bund und Kantone – wie bei jedem Verfassungsartikel.

Ein Fest lebt vom Zusammensein, nicht vom Lärm – und leises Feuerwerk sorgt auch an kleinen Anlässen weiter für festliche Stimmung.
Das sagen die Gegner
Sogar Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Dann kann die Initiative ja nicht gut sein.
Der Faktencheck

Bundesrat und Parlament wollten selbst ein Verbot – nur ein engeres.

Ein Nein von Bundesrat und Parlament ist bei Volksinitiativen der Normalfall, kein Qualitätsurteil: Fast alle Initiativen werden zur Ablehnung empfohlen. Trotzdem hat das Volk schon oft anders entschieden – etwa bei der Alpeninitiative, der Zweitwohnungsinitiative oder der Abzocker-Initiative.

Vor allem aber: Das Parlament hat das Problem anerkannt und wollte selbst ein nationales Verbot von Knallkörpern (einen Gegenvorschlag). Dieser scheiterte im Sommer 2026 knapp. Darum stimmen wir jetzt ohne Gegenvorschlag ab. Ein Nein bringt also keine mildere Lösung – es bringt den heutigen Flickenteppich, bei dem jede Gemeinde eigene Regeln hat.

Auf dem Stimmzettel steht kein Gegenvorschlag. Wer findet, dass Feuerwerkslärm ein Problem ist, kann das nur mit einem JA zur Initiative lösen.

Worüber wir wirklich abstimmen

Zwei Fakten, die in der Debatte oft untergehen – mit Quelle. Und das Datum, auf das es ankommt.

~230
Feuerwerksunfälle pro Jahr in der Schweiz (Suva)
1'300 t
Feuerwerksabfall pro Jahr (BAFU)
29.11.2026
Die Schweiz stimmt ab – Ihre Stimme entscheidet

Wir verstehen die Freude am Feuerwerk.

Aber wer beide Seiten abwägt, sieht: Die Feuerwerksinitiative verbietet das Fest nicht – sie beendet nur das unnötige Leiden, das der Lärm verursacht. Für Tiere, die keine Stimme haben. Für Menschen, die Ruhe brauchen. Für eine Umwelt mit weniger Schadstoffen.

Darum: JA zur Feuerwerksinitiative
Warum wir das tun

Ich gehöre zu den Menschen, die daran etwas ändern möchten. Als wir die Feuerwerksinitiative lancierten, hatten wir keine finanziellen Mittel. Dafür halfen Menschen aus der ganzen Schweiz mit: Sie druckten Unterschriftenbogen aus, sammelten in ihrem Umfeld und schickten uns die beglaubigten Bogen zurück.

So kamen 137'139 gültige Unterschriften zusammen. Das hat mich tief beeindruckt.

— Corinne Meister, Mitglied des Initiativkomitees

Corinne Meister hält ihre Rede am Medienzentrum Bundeshaus in Bern Die ganze Rede von Corinne Meister ansehen →
Abstimmung am 29. November 2026 JA zur Feuerwerksinitiative